Hartzlich willkommen auf der Hilfeseite für ALG II / Hartz IV Empfänger
Was wir Ihnen bieten?
In unserem Portal können Sie sich zum einen kostenfrei informieren, indem Sie sich unsere „Seminarvideos“ (folgen demnächst …) in Ruhe anschauen. Weiterhin können Sie auf den Seiten des Portals etwas zu den Bereichen im Hartz IV erfahren.
Außerdem bieten wir Ihnen hier etwas Einmaliges an:
SIE können Ihren Bescheid hochladen!
Wir überprüfen diesen für Sie kostenfrei! Lesen Sie zu den Bedingungen aber zuvor unsere AGBs! Die Überprüfung nimmt bei uns kein Computer vor, sondern besonders geschulte Rechtsanwälte auf dem Gebiet des ALG II, wobei hier Herr Rechtsanwalt Arne Böthling – Spezialist im ALG II / Hartz IV Bereich - als Schirmherr fungiert. Bedenkenlos können Sie für Ihren Fall aber einen der Anwälte auf der Hartz 4 Anwälte-Seite kontaktieren, da diese sich auf dem Gebiet des Hartz 4 ebenso gut auskennen.
Warum machen wir das?
Hintergrund dieser Seite und der Bescheidüberprüfung ist, dass z.B. die hier auf der Seite aufgeführten Rechtsanwälte in ihrer täglichen Praxis in nahezu JEDEM Bescheid der Jobcenter Fehler entdecken. Das bedeutet, dass durch die Bescheidüberprüfung den Hilfeempfängern viele Leistungen zurückgeholt werden, die sonst das Jobcenter einkassiert hätte. Durch die gute Vernetzung der hier aufgeführten Anwälte wissen wir, dass die Fehler tatsächlich in ganz Deutschland bei JEDEM Jobcenter entstehen.
Allerdings kann kein Anwalt 1000 Zweigstellen eröffnen. Zudem scheuen viele Leute den Weg zum Anwalt oder merken die Fehler in den Bescheiden nicht, so dass es eine riesen Dunkelziffer rechtswidriger Bescheide gibt. Um dem entgegenzutreten, und allen Leuten möglichst unkompliziert die Möglichkeit zu geben, zu ihrem Recht zu kommen, ist dieses Portal eröffnet worden.
Fairerweise ist natürlich anzumerken, dass die Anwälte das Ganze natürlich auch machen, um Geld zu verdienen (aber auch, um den Jobcentern und den Fehlern im System entgegenzuwirken). Denn wenn ein Widerspruch / eine Klage erfolgreich ist, so zahlt das Jobcenter die Gebühren des Anwalts! Die fehlerhaften Bescheide lohnen sich also für beide Seiten: der Hilfeempfänger bekommt sein Geld, der Anwalt seine Kosten! Da von ca. 10 Bescheiden acht falsch sind, bekommt der Anwalt zwar in zwei Fällen kein Geld, dafür aber in den übrigen acht Fällen.
Der Goldene Tipp:
Achten Sie darauf, dass Sie alle Weiterbewilligungsanträge und alle anderen wichtigen Dokumente BEWEISSICHER beim Jobcenter einreichen. Also möglichst mit einem Zeugen (der aber auch bezeugen kann, WAS in dem Briefumschlag drin war) oder per Fax! Ein Einschreiben reicht nicht unbedingt aus, denn es belegt nur, dass ein Brief angekommen ist, sagt aber nichts über den Inhalt aus!
Und: Bei den Bedarfen der Bildung und Teilhabe (z.B. Mittagessen in der Schule, Klassenfahrten, etc.) ist stets ein EXTRA Antrag erforderlich. Also neben dem Weiterbewilligungsantrag muss ein Extra Antrag gestellt werden!