Wenn es schnell gehen muss - Das Eilverfahren
Ihr Recht bei eiligen, Ihre Existenz bedrohenden Notlagen
Das Eilverfahren gleicht einer Klage, es ist sozusagen eine „Schnellklage“. Es ist beim Sozialgericht zu führen und ist kostenfrei. Das Gericht sollte dann innerhalb von ca. 1-4 Wochen entscheiden.
Vertretung durch einen Anwalt ist empfehlenswert
Ein Eilverfahren sollte von einem Anwalt durchgeführt werden (muss aber nicht), da es rechtlich und verfahrenstechnisch sehr kompliziert ist. Eine Begründung und Anträge sollten sofort gestellt werden, ebenso sind alle Tatsachen, die man nennt, sofort glaubhaft zu machen. Dies geschieht am besten über eine eidesstattliche Versicherung.
Bei der Begründung sollte man auch insbesondere begründen, warum die Angelegenheit sofort geklärt werden muss (Eilbedürftigkeit). Beispiele sind die Leistungseinstellung, Sanktionen, fehlende Zustimmung zum Umzug etc. Das Eilverfahren ist stets neben dem Widerspruchsverfahren durchzuführen!
Muster und Formulierungshilfen zu den Rechtsmitteln finden Sie im u.g. Hartz 4 Lehrbuch.