Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbeginn:
Durch das Übersenden eines Hartz IV Bescheides und der dazugehörigen Vollmacht entsteht ein Mandatsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Löwenrecht und dem SGB II Hilfeempfänger, der den Bescheid und die Vollmacht hochgeladen und unterschrieben hat.
Das Mandatsverhältnis entsteht nur, wenn das Datum des Bescheides bei Übersendung höchstens drei Wochen zurückliegt (Bsp: Bescheiddatum vom 02.06.2017, dann Übersendung bis spätestens zum 23.06.2017.).
Bei verspätetet eingesandten Bescheiden entscheidet die Kanzlei Löwenrecht, ob sie den Fall annimmt oder nicht. Sie erhalten eine Nachricht darüber. Einen Widerspruch müssen Sie dann aber zunächst selbst beim zuständigen Jobcenter einlegen.
Kosten:
Die Überprüfung der Bescheide erfolgt kostenfrei. Sie werden per Email über weitere Schritte informiert. Ein Termin in den Kanzleiräumen der Kanzlei Löwenrecht findet nicht statt.
Wir prüfen ferner, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe bei Ihnen vorliegen (meist bei ALG II Empfängern der Fall, es sei denn, Sie haben Vermögen). In dem Fall legen wir bei Erfolgsaussicht für Sie kostenfrei Widerspruch gegen den rechtzeitig übersandten Bescheid ein.
Sollte die Behörde nicht abhelfen und einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erlassen, werden wir Ihnen diesen zumailen. Damit ist unsere Tätigkeit hier beendet. Sie können dann gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Für die Klagerhebung empfehlen wir Ihnen gerne einen Kollegen in Ihrer Nähe, mit dem Sie dann alles Weitere klären.