Hilfe bei Hartz IV - Ihre Rechte auf einen Blick
Welche rechtlichen Mittel Ihnen als ALG II Bezieher zustehen …
Grundsätzlich haben Sie 5 Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen:
Wichtig:
Solange die Rechtsverfolgung nicht mutwillig und / oder zudem rechtsmissbräuchlich ist, sind diese Verfahren allesamt kostenfrei! Es fallen für ALG II Bezieher keine Gerichtskosten an ebenso wie keine Kosten für die Behörde anfallen, auch nicht bei einem Unterliegen in der Sache! (Stand 2017).
Die einzigen Kosten, die beim Unterliegen (auch teilweisem Unterliegen) anfallen können, sind die für einen Rechtsanwalt. Hat man aber einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheit oder Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren erhalten, dann werden auch die Kosten des Rechtsanwalts übernommen (wenn dieser im Verfahren beigeordnet ist).