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Bürgergeld Regel-Leistungen stellen

Die Regelsätze zu Arbeitslosengeld II (Stand 2017)

Die Regelleistung ist eine feste Größe, die anhand bestimmter Bedarfe ermittelt worden ist. Sie soll alles abdecken, was Sie zum Leben brauchen, außer der Unterkunftskosten und der Sonder- und Mehrbedarfe. Die Regelleistung ist je nach Alter und Stellung in der Bedarfsgemeinschaft unterschiedlich hoch und ändert sich nahezu jährlich:

 

Bürgergeld Übersicht Regelbedarf

Regelbedarf für Alleinstehende

bzw. für Alleinerziehende

563 €
Volljährige Partner innerhalb

einer Bedarfsgemeinschaft

506 €
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern 451 €
Strafregelleistung für ohne Zustimmung

ausgezogene U 25’er

357 €
Kinder 0 bis 5 Jahre 357 €
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 390 €
Kinder 14 bis unter 18 Jahre 471 €

Schirmherr dieser Seite

Rechtsanwalt Arne Böthling

Rechtsanwalt Arne Böthling

Seit 2010 Jahren hält Rechtsanwalt Arne Böthling deutschlandweit Seminare für andere Rechtsanwälte und gab sogar Seminare zur Fachanwaltsfortbildung bei der Rechtsanwaltskammer Braunschweig.

In über 100 Seminaren u.a. in Berlin, Köln, München, Leipzig, Dresden, Essen, Hamburg, Bremen, Dortmund, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf referierte und referiert Rechtsanwalt Böthling bei einer Teilnehmerzahl von insgesamt ca. 800 Rechtsanwälten u.a. zu aktueller Rechtsprechung und dem Verfahrensrecht im ALG II Bereich.

Ebenso bietet seine Kanzlei Seminare zur Fortbildung von Rechtsanwälten im Sozialrecht.

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