Bürgergeld Regel-Leistungen stellen
Die Regelsätze zu Arbeitslosengeld II (Stand 2017)
Die Regelleistung ist eine feste Größe, die anhand bestimmter Bedarfe ermittelt worden ist. Sie soll alles abdecken, was Sie zum Leben brauchen, außer der Unterkunftskosten und der Sonder- und Mehrbedarfe. Die Regelleistung ist je nach Alter und Stellung in der Bedarfsgemeinschaft unterschiedlich hoch und ändert sich nahezu jährlich:
Bürgergeld Übersicht Regelbedarf
Regelbedarf für Alleinstehende bzw. für Alleinerziehende |
563 € |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft |
506 € |
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern | 451 € |
Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er |
357 € |
Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 € |
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre | 390 € |
Kinder 14 bis unter 18 Jahre | 471 € |