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Klage gegen falsche Widerspruchs-Bescheide

Nach Erhalt des Widerspruchs-Bescheids beim Sozialgericht klagen

Wenn das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist und das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid erlassen hat, kann man gegen den Ausgangsbescheid in Form dieses Widerspruchsbescheids Klage beim örtlich zuständigen Sozialgericht (Wohnort des Klägers / Klägerin) erheben. Diese muss unterschrieben sein.

Die Klage muss zunächst nicht begründet werden und auch keine Anträge enthalten (Anträge können Sie noch im Gerichtstermin stellen, eine Begründung sollte während des Verfahrens erfolgen).

Fristen der Klageeinreichnung

Sie muss innerhalb eines Monats, nachdem der Widerspruchsbescheid bei Ihnen im Briefkasten lag oder auf anderem Wege bekannt gegeben wurde, beim Sozialgericht eingegangen sein. Die Klage muss gegebenenfalls von mehreren Personen eingelegt werden, wenn es um einen Anspruch geht, der mehreren Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zusteht.

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Schirmherr dieser Seite

Rechtsanwalt Arne Böthling

Rechtsanwalt Arne Böthling

Seit 2010 Jahren hält Rechtsanwalt Arne Böthling deutschlandweit Seminare für andere Rechtsanwälte und gab sogar Seminare zur Fachanwaltsfortbildung bei der Rechtsanwaltskammer Braunschweig.

In über 100 Seminaren u.a. in Berlin, Köln, München, Leipzig, Dresden, Essen, Hamburg, Bremen, Dortmund, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf referierte und referiert Rechtsanwalt Böthling bei einer Teilnehmerzahl von insgesamt ca. 800 Rechtsanwälten u.a. zu aktueller Rechtsprechung und dem Verfahrensrecht im ALG II Bereich.

Ebenso bietet seine Kanzlei Seminare zur Fortbildung von Rechtsanwälten im Sozialrecht.

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