Klage gegen falsche Widerspruchs-Bescheide
Nach Erhalt des Widerspruchs-Bescheids beim Sozialgericht klagen
Wenn das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist und das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid erlassen hat, kann man gegen den Ausgangsbescheid in Form dieses Widerspruchsbescheids Klage beim örtlich zuständigen Sozialgericht (Wohnort des Klägers / Klägerin) erheben. Diese muss unterschrieben sein.
Die Klage muss zunächst nicht begründet werden und auch keine Anträge enthalten (Anträge können Sie noch im Gerichtstermin stellen, eine Begründung sollte während des Verfahrens erfolgen).
Fristen der Klageeinreichnung
Sie muss innerhalb eines Monats, nachdem der Widerspruchsbescheid bei Ihnen im Briefkasten lag oder auf anderem Wege bekannt gegeben wurde, beim Sozialgericht eingegangen sein. Die Klage muss gegebenenfalls von mehreren Personen eingelegt werden, wenn es um einen Anspruch geht, der mehreren Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zusteht.