Untätigkeitsklage erheben bei Bürgergeld - sozialportal24.de
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Untätigkeitsklage einreichen, wenn es zu lange dauert

Ihr Rechtsmittel bei zu langer Bearbeitungsdauer des Jobcenters

Eine Untätigkeitsklage nach § 88 SGG kann man immer dann erheben, wenn das Jobcenter nicht innerhalb von drei Monaten über Ihren Widerspruch entschieden hat (es sei denn, Sie haben diesen Umstand z.B. durch unterlassene Mitwirkung selbst verursacht).

Auch können Sie eine Untätigkeitsklage erheben, wenn Sie einen sonstigen Antrag gestellt haben und das Jobcenter nicht innerhalb von sechs Monaten darüber entschieden hat.

Kostenlose Klage

Die Klage ist beim Sozialgericht einzureichen. Sie ist kostenfrei und auch ein Anwalt ist nicht erforderlich. Eine kurze Begründung und ein Antrag entnehmen Sie dem Muster. Man klagt nur darauf, dass das Jobcenter verurteilt wird, über den Antrag / Widerspruch zu entscheiden.

Schirmherr dieser Seite

Rechtsanwalt Arne Böthling

Rechtsanwalt Arne Böthling

Seit 2010 Jahren hält Rechtsanwalt Arne Böthling deutschlandweit Seminare für andere Rechtsanwälte und gab sogar Seminare zur Fachanwaltsfortbildung bei der Rechtsanwaltskammer Braunschweig.

In über 100 Seminaren u.a. in Berlin, Köln, München, Leipzig, Dresden, Essen, Hamburg, Bremen, Dortmund, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf referierte und referiert Rechtsanwalt Böthling bei einer Teilnehmerzahl von insgesamt ca. 800 Rechtsanwälten u.a. zu aktueller Rechtsprechung und dem Verfahrensrecht im ALG II Bereich.

Ebenso bietet seine Kanzlei Seminare zur Fortbildung von Rechtsanwälten im Sozialrecht.

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